Deutschlands Kinderzuschlag unterstützt niedrigverdienende Familien mit Kindern

Deutschlands Kinderzuschlag unterstützt niedrigverdienende Familien mit Kindern
Deutschlands Kinderzuschlag – finanzielle Entlastung für Geringverdiener-Familien Der Kinderzuschlag, eine staatliche Leistung für einkommensschwache Familien, soll spürbare Entlastung bringen. Die Höhe der Unterstützung variiert je nach individueller Situation: Berechtigte Familien erhalten bis zu 297 Euro pro Kind und Monat – zusammen mit dem Kindergeld können das bis zu 552 Euro sein. Zielgruppe sind vor allem erwerbstätige Eltern, die sonst auf Bürgergeld angewiesen wären. Die Berechnung des Kinderzuschlags berücksichtigt Einkommen, Vermögen, Wohnkosten, Familiengröße und das Alter der Kinder. Die Leistung soll verhindern, dass Familien auf Sozialhilfe wie das Bürgergeld zurückgreifen müssen. Voraussetzung ist ein Mindesteinkommen von 900 Euro brutto im Monat für Paare bzw. 600 Euro für Alleinerziehende. Neben der finanziellen Unterstützung haben Anspruchsberechtigte zudem Anspruch auf Gebührenbefreiung für Kita-Plätze sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen. Eine universelle Kindergrundsicherung bleibt vorerst vom Tisch. Der Kinderzuschlag wird zwar parallel zum Kindergeld ausgezahlt, erfordert aber einen separaten Antrag. Mit dem Kinderzuschlag erhalten einkommensschwache Familien in Deutschland wichtige finanzielle Unterstützung, um ihren Bedarf zu decken, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Die Leistung von bis zu 297 Euro pro Kind und Monat richtet sich gezielt an berufstätige Eltern und ihre Kinder.

Krankenkassen müssen Bürgergeld mitfinanzieren - AOK-Chef: "2026, Politik muss liefern"
Beim versprochenen 'Herbst der Reformen' hat Schwarz-Rot noch nicht geliefert. AOK-Chef Stippler benennt die Probleme.

Glücklicher Schichtdienst
Während Geschäftsverbände die Arbeitszeiten unbegrenzt verlängern möchten, arbeiten viele Lohnempfänger auch an Feiertagen. Eine neue Studie zeigt: In Deutschland ist Gemütlichkeit auch eine Frage des Kontostandes.

Aiwanger besucht Scharpf
Dieses Wochenende traf Bayerns Kammerpräsidentin Franziska Scharpf den Staatsminister für Wirtschaft Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Er betonte seine Unterstützung für die Stärkung der unabhängigen Berufe in Bayern und für die Erhaltung, Stärkung und faire Vergütung der Leistungen von Apothekern.

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte
Die Mehrwertsteuerreduktion in der Gastronomiebranche, die am 1. Januar 2026 beschlossen wurde, wird durch die Mindestlohnerhöhung ausgeglichen, wie Industrieberichte berichten, und führt daher nicht zu niedrigeren Preisen. "Mit der Steuerreduktion können wir Kostensteigerungen absorbieren", sagte Thomas Geppert, Regionalleiter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Bayern, der "Bild" (Samstagsausgabe).



