Hessische Witwe muss nach 20 Jahren **60.177 Euro** wegen Doppelleistungen zurückzahlen

Hessische Witwe muss nach 20 Jahren **60.177 Euro** wegen Doppelleistungen zurückzahlen
Witwe in Hessen muss 60.177,15 Euro zurückzahlen – Gericht urteilt nach 20 Jahren Doppelleistungen
Eine Witwe aus Hessen wurde vom Hessischen Landessozialgericht zur Rückzahlung von 60.177,15 Euro verurteilt. Der Bescheid folgt auf eine automatisierte Datenabgleichsprüfung im Jahr 2019, bei der über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlte Doppelleistungen aufgedeckt wurden. Die Frau, die seit 1999 ihre eigene Altersrente bezog, hatte die Änderung nicht gemeldet – was zu einer Überzahlung ihrer Witwenrente führte.
Die Überzahlung entstand, weil ihre Witwenrente nicht angepasst wurde, als sie ihre eigene Altersrente zu beziehen begann. Das Gericht wertete ihr Versäumnis, die Änderung zu melden, als "grob fahrlässig". 2023 erhielt sie ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit der Aufforderung zur Rückzahlung. Ihr Einspruch vor dem Bundessozialgericht wurde später abgewiesen, sodass die Forderung bestehen bleibt.
Grundsätzlich können Überzahlungen bis zu zehn Jahre nach ihrem Beginn zurückgefordert werden. Da zum Zeitpunkt der Klageerhebung jedoch noch laufende Zahlungen erfolgten, verlängerte sich die Frist. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen – etwa den Bezug einer eigenen Rente – zu melden, um Überzahlungen und mögliche Rückforderungen zu vermeiden.
Ab Dezember 2023 werden Witwenrenten gekürzt. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, wie entscheidend es ist, Änderungen in den persönlichen Umständen umgehend mitzuteilen, um Überzahlungen zu verhindern. Die Frau muss nun 60.177,15 Euro zurückzahlen, nachdem ihr Einspruch abgelehnt wurde. Der Fall dient als Mahnung an andere, ihre Rentenangaben stets aktuell zu halten.

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