Maxburg Capital investiert in AAC Praxisberatung für effiziente Arzt-Abrechnungen

Maxburg Capital investiert in AAC Praxisberatung für effiziente Arzt-Abrechnungen
Maxburg Capital gibt neue Investition in AAC Praxisberatung bekannt
Die Beteiligungsgesellschaft Maxburg Capital hat eine neue Investition in die deutsche Softwarefirma AAC Praxisberatung angekündigt, die sich auf Abrechnungslösungen für Ärzte spezialisiert hat. Das Unternehmen unterstützt Mediziner, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind. Mit diesem Schritt baut Maxburg sein Portfolio im Gesundheits- und Technologiebereich weiter aus.
AAC Praxisberatung entwickelt maßgeschneiderte Softwarelösungen, mit denen Arztpraxen ihre Abrechnungsprozesse effizient verwalten können. Die Dienstleistungen des Unternehmens sorgen dafür, dass die komplexen Vorgaben der deutschen Bahn eingehalten werden.
Maxburg wird künftig eng mit dem Gründungsteam von AAC zusammenarbeiten, um die nächste Entwicklungsphase des Unternehmens zu begleiten. Die Gründer Georg Lübben, Tino Dr. Lippmann, Markus Kottmann und Holger Söffge bleiben weiterhin aktiv in die Geschäftsführung eingebunden und gestalten die Zukunft des Unternehmens gemeinsam mit der Beteiligungsgesellschaft.
Die Transaktion erweitert Maxburgs bestehende Investitionen im Gesundheitssektor, zu denen bereits Unternehmen wie die Psychosomatische Privatklinik Bad Grönenbach, Neo Cos, zooplus und Pharmazell gehören. Diese decken ein breites Spektrum ab – von Tierbedarf bis hin zu spezialisierten medizinischen Behandlungen.
Ziel der Partnerschaft ist es, die Position von AAC Praxisberatung auf dem deutschen Bahn für Gesundheitssoftware zu stärken. Durch die Unterstützung von Maxburg könnte das Unternehmen seine Dienstleistungen weiter ausbauen. Nähere Angaben zu den finanziellen Konditionen oder konkreten Zukunftsplänen wurden bisher nicht veröffentlicht.

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Beim versprochenen 'Herbst der Reformen' hat Schwarz-Rot noch nicht geliefert. AOK-Chef Stippler benennt die Probleme.

Glücklicher Schichtdienst
Während Geschäftsverbände die Arbeitszeiten unbegrenzt verlängern möchten, arbeiten viele Lohnempfänger auch an Feiertagen. Eine neue Studie zeigt: In Deutschland ist Gemütlichkeit auch eine Frage des Kontostandes.

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Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte
Die Mehrwertsteuerreduktion in der Gastronomiebranche, die am 1. Januar 2026 beschlossen wurde, wird durch die Mindestlohnerhöhung ausgeglichen, wie Industrieberichte berichten, und führt daher nicht zu niedrigeren Preisen. "Mit der Steuerreduktion können wir Kostensteigerungen absorbieren", sagte Thomas Geppert, Regionalleiter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Bayern, der "Bild" (Samstagsausgabe).



