Münchner Vermieter dürfen schneller kündigen – selbst bei kleinen Nebenkosten-Schulden
Münchner Vermieter dürfen schneller kündigen – selbst bei kleinen Nebenkosten-Schulden
Vermieter in München müssen nun strengere Regeln beachten, wenn Mieter mit Miet- oder Nebenkostenzahlungen in Rückstand geraten. Schon ein geringer ausstehender Betrag – selbst wenn es sich nur um eine Monatsmiete plus einen Cent handelt – kann bei anhaltender Nichtzahlung zur Kündigung führen. Gleiches gilt für offene Nebenkostenabrechnungen, die insbesondere in älteren Immobilien mit hohen Heizkosten zunehmend zum Problem werden.
Nach der aktuellen Rechtslage riskieren Mieter, die mehr als eine Monatsmiete zuzüglich eines beliebigen zusätzlichen Betrags schulden, die Kündigung, sofern die Schulden bestehen bleiben. Die Regelung erstreckt sich auch auf ausstehende Nebenkosten, vorausgesetzt, die Rückstände ziehen sich über mehrere Monate hin. Besonders relevant ist dies in Münchner Altbauten mit hohen Decken und schlechter Dämmung, wo die Heizkosten stark ansteigen.
Zahlt ein Mieter die Schulden noch vor Erhalt der offiziellen Kündigung, entfällt die rechtliche Grundlage für die Räumung – selbst wenn die Kündigung bereits vorbereitet war. Vermieter müssen in diesem Fall das Verfahren stoppen. Sobald die Kündigung jedoch ausgestellt ist, können sie weiter vorgehen, es sei denn, die Schulden werden umgehend beglichen. Rechtsexperten raten Vermietern, vor Einleitung eines Räumungsverfahrens anwaltlichen Rat einzuholen, da der Prozess sorgfältig abgewickelt werden muss, um rechtliche Vorgaben einzuhalten.
Die Regelungen sollen Vermieter schützen, geben Mietern aber gleichzeitig eine letzte Chance, ihre Schulden zu begleichen. Unbezahlte Nebenkosten, vor allem in energetisch sanierungsbedürftigen Wohnungen, belasten das System zusätzlich. Mieter in finanziellen Schwierigkeiten werden dringend aufgefordert, Rückstände schnellstmöglich auszugleichen, um den Verlust ihrer Wohnung zu vermeiden.
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