Mütterrente III: Bundestag beschließt gerechtere Anerkennung für Eltern ab 2027

Mütterrente III: Bundestag beschließt gerechtere Anerkennung für Eltern ab 2027
Der Deutsche Bundestag hat kürzlich über die Ausweitung der sogenannten Mütterrente III beraten, mit dem Ziel, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten über die Generationen hinweg anzugleichen. Die Reform, die 2027 in Kraft treten soll, kommt Eltern von Kindern zugute, die 1992 oder später geboren wurden – sie erhalten pro Kind bis zu drei Jahre Anrechnungszeit. Eltern älterer Kinder werden mit 2,5 Jahren berücksichtigt, wobei rückwirkende Zahlungen ab 2027 geplant sind.
Die Mütterrente III, deren jährliche Kosten auf rund fünf Milliarden Euro geschätzt werden, soll die Ungleichheit bei der Anerkennung von Erziehungsjahren ausgleichen. Eltern von Kindern, die ab 1992 geboren wurden, erhalten drei Rentenpunkte pro Kind, während es für früher geborene Kinder 2,5 Punkte sind. Die monatliche Leistung errechnet sich aus der Multiplikation dieser Punkte mit dem aktuellen Rentenwert (40,79 Euro).
Am 16. Oktober 2025 debattierte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser sieht eine vollständige Angleichung der Kindererziehungszeiten vor, mit rückwirkenden Zahlungen ab dem 1. Januar 2027. Technisch möglich sollen die Auszahlungen jedoch erst ab dem 1. Januar 2028 sein.
Die für 2027 geplante Mütterrente III wird zu einer gerechteren Anerkennung von Erziehungsleistungen beitragen. Besonders profitieren werden Eltern von Kindern, die 1992 oder später geboren wurden, wobei die rückwirkenden Zahlungen ab 2027 erfolgen sollen. Die Reform unterstreicht das Engagement Deutschlands, Pflegepersonen zu unterstützen und historische Ungleichheiten abzubauen.

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