Nürnbergs Immobilienmarkt: Maklergebühren und Optionen im Überblick

Nürnbergs Immobilienmarkt: Maklergebühren und Optionen im Überblick
Der Nürnberger Immobilienmarkt bietet ein breites Spektrum an Optionen – von historischen Altbauwohnungen bis hin zu modernen Reihenhäusern. Käufer und Verkäufer können aus über 300 Immobilienmaklern wählen, die im Jacasa-Verzeichnis gelistet sind. Doch nicht jedes Geschäft erfordert einen Makler, und die Gebühren variieren je nach Umfang der angebotenen Dienstleistungen.
Für Verkäufer beträgt die übliche Courtage in Nürnberg etwa 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden in der Regel hälftig aufgeteilt, sodass sowohl Käufer als auch Verkäufer jeweils 3,57 Prozent tragen. Makler müssen sicherstellen, dass ihre Gebühren den erbrachten Leistungen entsprechen – etwa bei der Wertermittlung, Vermarktung, Besichtigungsterminen, Verhandlungen und der Begleitung des Verkaufs bis zum Abschluss.
Der Nürnberger Immobilienmarkt ist flexibel, was Kauf, Verkauf oder Vermietung angeht. Da Gebühren und Dienstleistungen unterschiedlich ausfallen, lohnt sich ein genauer Vergleich. Ob bei Verkaufsprovisionen oder Mietverträgen – die Vielfalt des Marktes bietet für jeden Bedarf passende Lösungen.

Krankenkassen müssen Bürgergeld mitfinanzieren - AOK-Chef: "2026, Politik muss liefern"
Beim versprochenen 'Herbst der Reformen' hat Schwarz-Rot noch nicht geliefert. AOK-Chef Stippler benennt die Probleme.

Glücklicher Schichtdienst
Während Geschäftsverbände die Arbeitszeiten unbegrenzt verlängern möchten, arbeiten viele Lohnempfänger auch an Feiertagen. Eine neue Studie zeigt: In Deutschland ist Gemütlichkeit auch eine Frage des Kontostandes.

Aiwanger besucht Scharpf
Dieses Wochenende traf Bayerns Kammerpräsidentin Franziska Scharpf den Staatsminister für Wirtschaft Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Er betonte seine Unterstützung für die Stärkung der unabhängigen Berufe in Bayern und für die Erhaltung, Stärkung und faire Vergütung der Leistungen von Apothekern.

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte
Die Mehrwertsteuerreduktion in der Gastronomiebranche, die am 1. Januar 2026 beschlossen wurde, wird durch die Mindestlohnerhöhung ausgeglichen, wie Industrieberichte berichten, und führt daher nicht zu niedrigeren Preisen. "Mit der Steuerreduktion können wir Kostensteigerungen absorbieren", sagte Thomas Geppert, Regionalleiter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Bayern, der "Bild" (Samstagsausgabe).



