Rentenreform 2026: Schwerbehinderte müssen länger arbeiten – was sich jetzt ändert

Rentenreform 2026: Schwerbehinderte müssen länger arbeiten – was sich jetzt ändert
Ab 2026 treten in Deutschland weitreichende Änderungen im Rentensystem in Kraft, die Menschen mit schweren Behinderungen betreffen. Das Renteneintrittsalter für diese Gruppe wurde bereits schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben – weitere Anpassungen stehen noch bevor. Die Reformen bedeuten längere Wartezeiten, mögliche finanzielle Einbußen und strengere Voraussetzungen für den vorzeitigen Ruhestand.
Die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters für schwerbehinderte Menschen wird 2026 abgeschlossen sein. Bisher stieg das Alter in Stufen an, doch ab diesem Jahr gelten keine Übergangsregelungen mehr. Wer nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurde, muss die neuen Bestimmungen in vollem Umfang erfüllen.
Die Reformen führen für viele schwerbehinderte Menschen zu einem späteren Renteneintritt und geringeren Leistungen. Ohne Übergangsschutz müssen die nach 1963 Geborenen strengere Kriterien erfüllen, um eine vorzeitige Rente zu erhalten. Ziel der Änderungen ist es, die Regelungen zur Erwerbsminderungsrente enger an das allgemeine Rentensystem anzupassen.

Krankenkassen müssen Bürgergeld mitfinanzieren - AOK-Chef: "2026, Politik muss liefern"
Beim versprochenen 'Herbst der Reformen' hat Schwarz-Rot noch nicht geliefert. AOK-Chef Stippler benennt die Probleme.

Glücklicher Schichtdienst
Während Geschäftsverbände die Arbeitszeiten unbegrenzt verlängern möchten, arbeiten viele Lohnempfänger auch an Feiertagen. Eine neue Studie zeigt: In Deutschland ist Gemütlichkeit auch eine Frage des Kontostandes.

Aiwanger besucht Scharpf
Dieses Wochenende traf Bayerns Kammerpräsidentin Franziska Scharpf den Staatsminister für Wirtschaft Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Er betonte seine Unterstützung für die Stärkung der unabhängigen Berufe in Bayern und für die Erhaltung, Stärkung und faire Vergütung der Leistungen von Apothekern.

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte
Die Mehrwertsteuerreduktion in der Gastronomiebranche, die am 1. Januar 2026 beschlossen wurde, wird durch die Mindestlohnerhöhung ausgeglichen, wie Industrieberichte berichten, und führt daher nicht zu niedrigeren Preisen. "Mit der Steuerreduktion können wir Kostensteigerungen absorbieren", sagte Thomas Geppert, Regionalleiter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Bayern, der "Bild" (Samstagsausgabe).



