Rentner muss 80.000 Euro zurückzahlen – wegen falscher Angaben beim Sozialamt

Admin User
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Eine Frau sitzt auf einem Stuhl neben einer Säule, mit einem Stempel, einer Unterschrift und Notizen auf der linken Seite.

Rentner muss 80.000 Euro zurückzahlen – wegen falscher Angaben beim Sozialamt

Ein Rentner aus Hessen muss nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt mehr als 80.000 Euro zurückzahlen. Der Mann, der seit 2009 eine Schwerbehindertenrente bezog, hatte bei der Antragstellung grob fahrlässig falsche Angaben gemacht. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger eine entscheidende Information verschwiegen hatte: eine Unfallrente, die er seit einem Arbeitsunfall im Jahr 1967 erhielt. Durch diese Unterlassung bezog er jahrelang unbeanstandet zwei volle Renten gleichzeitig. Die Rentenversicherung fordert nun die Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Leistungen. Bei grober Fahrlässigkeit, wie in diesem Fall, kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung noch bis zu zehn Jahre nach Erlass widerrufen werden. Der Mann berief sich darauf, bei der Antragstellung nicht ausreichend beraten worden zu sein, und verwies auf die Verjährung der Rückforderungsansprüche. Das Gericht wies seine Argumente jedoch zurück und urteilte, dass sein Verhalten als grobe Fahrlässigkeit zu werten sei. Der Fall unterstreicht, wie wichtig Ehrlichkeit und Transparenz in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten sind. Die Vorenthaltung relevanter Informationen hat für den Mann erhebliche finanzielle Konsequenzen. Ähnlich wurde eine Witwe zur Rückzahlung von 60.000 Euro verurteilt, nachdem sie sowohl eine Witwenrente als auch ihre eigene Altersrente bezogen hatte – ein weiteres Beispiel für die Schwere solcher Verstöße.