Rheinberg Zuschüsse für Seniorenarbeit und soziale Zwecke

Rheinberg Zuschüsse für Seniorenarbeit und soziale Zwecke
Rheinberg: Zuschüsse für Seniorenarbeit und soziale Zwecke
Die Stadt Rheinberg fördert seit vielen Jahren ehrenamtliche Seniorengruppen in Rheinberg aus dem städtischen Haushalt. Darüber hinaus können Vereine und Organisationen, die sich sozial oder gemeinnützig engagieren, eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Stadt Rheinberg bietet finanzielle Unterstützung für ehrenamtliche Gruppen und Organisationen an, die sich in den Bereichen Soziales, Gemeinnützigkeit oder Seniorenbetreuung engagieren. Anträge für die Förderung im Jahr 2026 müssen bis zum 10. Januar 2026 beim Fachbereich Soziales eingereicht werden. Mit dem Programm sollen lokale Initiativen aus dem städtischen Haushalt gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Gruppen, die in den Bereichen Gesundheit, soziale Dienste oder Seniorenarbeit tätig sind – darunter Vereine, gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich getragene Projekte. Die Stadt hat als Stichtag für die Einreichung den 10. Januar 2026 festgelegt.
Das Förderverfahren beginnt mit einer Prüfung im Rahmen der Haushaltsberatungen in den politischen Gremien Rheinbergs. Bei einer Bewilligung erhalten die Antragsteller nach Verabschiedung des Haushalts eine schriftliche Zusage. Die Auszahlung der Mittel erfolgt anschließend in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln. Die vollständigen Förderrichtlinien und Antragsunterlagen sind auf der Website der Stadt unter www.rheinberg.de abrufbar. Weitere Informationen finden sich im Newsbereich unter dem Titel „Stadt unterstützt diejenigen, die Gutes tun“. Bei Rückfragen können sich Interessierte direkt an Martin Tomberg wenden, telefonisch unter 49 2843 171 342 oder per E-Mail an [email protected].
Die Initiative der Stadt bietet lokalen Gruppen eine klare Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Nach der Haushaltsverabschiedung erhalten die bewilligten Organisationen ihre Förderbescheide schriftlich. Aktualisierungen und Antragsformulare bleiben online verfügbar.

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Glücklicher Schichtdienst
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