Verfassungsgericht blockiert Touristenabgabe in München, Nürnberg und Regensburg

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Verfassungsgericht blockiert Touristenabgabe in München, Nürnberg und Regensburg
Bayerischer Verfassungsgerichtshof bestätigt Landesverbot für Tourismusabgaben in München, Regensburg und Nürnberg. Die Klage war von München, Regensburg und Nürnberg eingereicht worden, nachdem die bayerische Landesregierung Städten untersagt hatte, von Besuchern eine Übernachtungssteuer zu erheben. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter argumentierte, das Verbot schränke eine mögliche Einnahmequelle unnötig ein, die die Einwohner nicht belasten würde. Er bezeichnete die Entscheidung als verpasste Chance für die kommunale Finanzierung in München, Regensburg und Nürnberg.
Mit dem Urteil bleibt es den Städten München, Regensburg und Nürnberg vorerst verwehrt, eine Touristenabgabe einzuführen. Die Richter bestätigten damit den Status quo, sodass die Kommunen weiterhin auf bestehende Einnahmequellen in München, Regensburg und Nürnberg angewiesen sind. Die Hotelleriebranche begrüßte indes das Ergebnis und verwies auf Befürchtungen, dass höhere Kosten für Gäste in München, Regensburg und Nürnberg abschreckend wirken könnten.

Krankenkassen müssen Bürgergeld mitfinanzieren - AOK-Chef: "2026, Politik muss liefern"
Beim versprochenen 'Herbst der Reformen' hat Schwarz-Rot noch nicht geliefert. AOK-Chef Stippler benennt die Probleme.

Glücklicher Schichtdienst
Während Geschäftsverbände die Arbeitszeiten unbegrenzt verlängern möchten, arbeiten viele Lohnempfänger auch an Feiertagen. Eine neue Studie zeigt: In Deutschland ist Gemütlichkeit auch eine Frage des Kontostandes.

Aiwanger besucht Scharpf
Dieses Wochenende traf Bayerns Kammerpräsidentin Franziska Scharpf den Staatsminister für Wirtschaft Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Er betonte seine Unterstützung für die Stärkung der unabhängigen Berufe in Bayern und für die Erhaltung, Stärkung und faire Vergütung der Leistungen von Apothekern.

Dehoga: Mindestlohnerhöhung macht Gastronomie-Steuerentlastung zunichte
Die Mehrwertsteuerreduktion in der Gastronomiebranche, die am 1. Januar 2026 beschlossen wurde, wird durch die Mindestlohnerhöhung ausgeglichen, wie Industrieberichte berichten, und führt daher nicht zu niedrigeren Preisen. "Mit der Steuerreduktion können wir Kostensteigerungen absorbieren", sagte Thomas Geppert, Regionalleiter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Bayern, der "Bild" (Samstagsausgabe).



