dbb kritisiert Besoldungsreform: Verfassungswidrige Lücken und ungerechte Gehaltsabstände
Niklas Meyerdbb kritisiert Besoldungsreform: Verfassungswidrige Lücken und ungerechte Gehaltsabstände
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) fordert umfassende Nachbesserungen an der von der Bundesregierung geplanten Besoldungsreform für Bundesbedienstete. Zwar begrüßt der Verband das Reformvorhaben grundsätzlich, kritisiert jedoch, dass zentrale Passagen des Entwurfes gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen. Im Fokus der Einwände stehen die Gehaltsanpassungen für Berufsanfänger sowie für Führungskräfte.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Einstiegsgehälter erhöhen, indem neue Beamte direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Der dbb warnt jedoch, dass diese Änderung – zusammen mit weiteren Maßnahmen – das Recht der Beschäftigten auf angemessene Bezahlung unzulässig beschneidet.
Zudem wird im Entwurf das bisherige Modell des „Alleinverdienerhaushalts“ abgeschafft. Stattdessen wird bei der Gehaltsberechnung pauschal ein Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr unterstellt. Für Führungskräfte in der B-Besoldung sieht der Plan lediglich die Übernahme bestehender Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes vor – die erwarteten Gehaltssteigerungen fallen damit geringer aus als angenommen.
Besondere Sorge bereitet dem dbb die Differenzierung innerhalb der B-Besoldung. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass die geplanten Abstände zwischen den Besoldungsstufen zu gering ausfallen. Konkret kritisiert der Verband den vorgeschlagenen Unterschied von nur 1,6 Prozent zwischen B3 und B4 als unverhältnismäßig niedrig. Gefordert wird eine vollständige Überprüfung der Einkommensabstände unter Berufung auf zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel.
Auf Nachfrage einer Zeitung lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme zu den Anpassungen in der B-Besoldung ab.
Die Forderungen des dbb nach Überarbeitungen unterstreichen die Spannungen um die Fairness der Reform. Bleibt der Entwurf unverändert, drohen Beamten geringere Gehaltssteigerungen als erwartet sowie engere Gehaltsabstände. Die Bundesregierung steht nun unter Druck, die Kritikpunkte zu berücksichtigen, bevor das Gesetz final beschlossen wird.






