Gartenbesitzer nutzt Gartenhaus illegal - Auch im Winter: Wohnen im Garten verboten

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Gartenbesitzer nutzt Gartenhaus illegal - Auch im Winter: Wohnen im Garten verboten

Gartenbesitzer bewohnt Gartenhaus illegal – selbst im Winter: Wohnen im Kleingarten ist verboten

Ein Gartenbesitzer nutzt ein Gartenhaus widerrechtlich als Wohnraum. Von vornherein stand fest: Eine Baugenehmigung als Wohngebäude lag nie vor.

  1. Dezember 2025

Stichworte: agrarheute, Finanzen, Wirtschaft, Immobilien

Ein jahrelanger Steuerstreit um ein Gartenhäuschen, das als ständiger Wohnsitz genutzt wurde, hat nun ein endgültiges Urteil gefunden. Der Bundesfinanzhof entschied im Frühjahr 2026, dass der Verkauf des Grundstücks nicht der Besteuerung unterliegt.

Ausgangspunkt des Konflikts war, dass der Pächter eines Kleingartens das darauf stehende Häuschen dauerhaft bezog. Nach den gültigen Bebauungsplänen war eine Wohnnutzung auf dem Gelände jedoch ausdrücklich untersagt.

Die Richter urteilten, dass der Verkäufer den vollen Erlös aus dem Grundstücksverkauf ohne steuerliche Abzüge behalten darf. Zudem stellte das Gericht klar: Allein die illegale Nutzung macht ein Objekt nicht automatisch zu einem steuerpflichtigen Wohngebäude. Behörden müssen dieses Präzedenzurteil nun in vergleichbaren Fällen anwenden.

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