Gartenbesitzer nutzt Gartenhaus illegal - Auch im Winter: Wohnen im Garten verboten

Gartenbesitzer nutzt Gartenhaus illegal - Auch im Winter: Wohnen im Garten verboten
Gartenbesitzer bewohnt Gartenhaus illegal – selbst im Winter: Wohnen im Kleingarten ist verboten
Ein Gartenbesitzer nutzt ein Gartenhaus widerrechtlich als Wohnraum. Von vornherein stand fest: Eine Baugenehmigung als Wohngebäude lag nie vor.
- Dezember 2025
Stichworte: agrarheute, Finanzen, Wirtschaft, Immobilien
Ein jahrelanger Steuerstreit um ein Gartenhäuschen, das als ständiger Wohnsitz genutzt wurde, hat nun ein endgültiges Urteil gefunden. Der Bundesfinanzhof entschied im Frühjahr 2026, dass der Verkauf des Grundstücks nicht der Besteuerung unterliegt.
Ausgangspunkt des Konflikts war, dass der Pächter eines Kleingartens das darauf stehende Häuschen dauerhaft bezog. Nach den gültigen Bebauungsplänen war eine Wohnnutzung auf dem Gelände jedoch ausdrücklich untersagt.
Die Richter urteilten, dass der Verkäufer den vollen Erlös aus dem Grundstücksverkauf ohne steuerliche Abzüge behalten darf. Zudem stellte das Gericht klar: Allein die illegale Nutzung macht ein Objekt nicht automatisch zu einem steuerpflichtigen Wohngebäude. Behörden müssen dieses Präzedenzurteil nun in vergleichbaren Fällen anwenden.

Verband Systemgastronomie Deutschland appelliert an die neue Bundesregierung: Einbeziehen der Ergebnisse der Sondierungsgespräche in die Koalitionsvereinbarung
München (ots) - Der Verband Systemgastronomie Deutschland e.V. (BdS) fordert die Verhandlungsteams von CDU/CSU und SPD auf, auch die positiven Ergebnisse der Sondierungsgespräche für die Branche in den Koalitionsvertrag zu verankern, wie etwa die reduzierte Mehrwertsteuer von 7% auf Lebensmittel, die angekündigte Bürokratieabbau, die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit und die Beschleunigung und Digitalisierung der Fachkräftezuwanderung...

Gartenbesitzer nutzt Gartenhaus illegal - Auch im Winter: Wohnen im Garten verboten
Ein Gartenbesitzer nutzt ein Gartenhaus illegal. Es war klar, dass es keinen Bauantrag dafür als Wohngebäude gab.

Oberstdorfs Schulden steigen auf 97,5 Millionen Euro aufgrund des Bads
Der Oberstdorfer Marktgemeinderat stimmt dem Haushalt 2026 einstimmig zu. Allerdings steigen die Schulden durch den Bau des Bads. Kann das so weitergehen?

Zusätzliche Kosten: "Apotheke trägt die Schuld", sagt die Versicherung
Eine Apotheke hat ein Rezept für ein Schilddrüsenmedikament ausgestellt. Die Patientin sollte eine Selbstbeteiligung von 5 Euro und fixe Kosten zahlen, was sie initially überraschte. Als sie sich bei ihrer Krankenkasse erkundigte, wurde ihr gesagt, dass dies alles in der Verantwortung der Apotheke liege.





