Ab 2025 nur noch die Hälfe: Bavarian Care Allowance rechtzeitig sichern

Ab 2025 nur noch die Hälfe: Bavarian Care Allowance rechtzeitig sichern
Ab 2026 nur noch die Hälfte: Bayerisches Landespflegegeld für 2025 rechtzeitig sichern
Teaser: Pflegebedürftige in Bayern mit Pflegegrad 2 oder höher können auch für das Jahr 2025 noch 1.000 Euro Landespflegegeld erhalten. Wichtig: Ab 2026 wird der Betrag auf 500 Euro pro Jahr halbiert.
Veröffentlichungsdatum: 21. Dezember 2025, 14:00 Uhr MEZ
Stichworte: Finanzen, Privatfinanzen
Artikel: Bayern hat die Auszahlung des Landespflegegelds für die Jahre 2025 und 2026 bestätigt. Anspruchsberechtigte mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten zwar weiterhin finanzielle Unterstützung, doch ab kommendem Jahr sinkt die Höhe der Leistung. Anträge für die erste Auszahlung müssen noch bis Ende 2025 gestellt werden.
Die Pflegekasse, der bayerische Pflegeversicherungsträger, zahlt das gesetzliche Pflegegeld nach SGB XI für die Jahre 2025 und 2026 wie gewohnt aus. Dies gilt für Personen mit anerkanntem Pflegegrad (2 bis 5), die zu Hause gepflegt werden. Zusätzlich gibt es das bayerische Landespflegegeld – allerdings bleibt in offiziellen Quellen unklar, welche Stelle genau für die Auszahlung zuständig ist.
Für das Jahr 2025 beträgt die jährliche Leistung 1.000 Euro für Berechtigte. Ab Januar 2026 wird dieser Betrag jedoch auf 500 Euro pro Jahr gekürzt. Erstantragsteller müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Dezember 2025 einreichen. Einmal bewilligt, verlängert sich die Zahlung automatisch – vorausgesetzt, die Voraussetzungen bleiben erfüllt. Die Beantragung erfolgt online unter www.landespflegegeld.bayern.de. Benötigt werden unter anderem eine Kopie des Pflegeversicherungsbescheids sowie, bei Vertretung durch Dritte, ein Betreuerausweis oder eine Vollmacht. Das Pflegeunterstützungszentrum Rhön-Grabfeld bietet Hilfestellung für Ratsuchende an. Die Auszahlung ist zweckungebunden und kann frei verwendet werden.
Die Kürzung ab 2026 stellt eine spürbare Veränderung für Pflegebedürftige in Bayern dar. Wer Anspruch hat, sollte die Frist nutzen, um noch den höheren Satz für 2025 zu sichern. Beratungsstellen unterstützen bei Antragstellung und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.

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