Erweiterung des Frankenschnellwegs genehmigt: Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen

Erweiterung des Frankenschnellwegs genehmigt: Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
Ausbau des Frankenschnellwegs genehmigt: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab
Rechtlicher Weg frei. Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg genehmigt: Hintergründe zu Planung, Kosten, Bauphasen und Auswirkungen auf das Stadtgebiet.
- April 2025, 15:30 Uhr
Der lang ersehnte Ausbau des Nürnberger Frankenschnellwegs hat endlich grüne Straße erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Klage des Bund Naturschutz ab und ebnete damit den Weg für das Milliardenprojekt. Befürworter versprechen sich Entlastung im Verkehr und geringere Emissionen, während Kritiker weiterhin gegen die Pläne Stellung beziehen.
Die Idee eines Ausbaus des Frankenschnellwegs reicht bis in die 1950er-Jahre zurück, als erstmals eine höhenfreie Führung diskutiert wurde. Nach Jahrzehnten der Debatten wird das Vorhaben nun in zwei Hauptphasen umgesetzt. Im zentralen Abschnitt entstehen ein 1,8 Kilometer langer Tunnel, ein darüberliegender Verteilplatz sowie ein 22.000 Quadratmeter großer Stadtpark, der jährlich etwa 23 Tonnen CO₂ binden soll.
Auch der westliche Abschnitt wird ausgebaut: Hier kommt eine dritte Spur Richtung Hafen hinzu, ergänzt durch 3 Kilometer Lärmschutz. Über das gesamte Projekt verteilt werden zudem 5 Kilometer neue Rad- und Fußwege angelegt. Die Bauarbeiten sollen rund zehn Jahre dauern, wobei der Baubeginn frühestens in einem Jahr erfolgt, da zunächst EU-weite Ausschreibungen vorbereitet werden. Die ersten Vergabeverfahren betreffen die Strecke zwischen der Nürnberger/Fürther Stadtgrenze und der Otto-Brenner-Brücke. Die Stadt Nürnberg finanziert die ersten Ausbauetappen, bevor die Straße an den Freistaat Bayern übergeben wird. Die Gesamtkosten belaufen sich auf geschätzte eine Milliarde Euro, wobei Bayern 80 Prozent der Summe trägt.
Mit dem Gerichtsurteil ist das letzte große rechtliche Hindernis aus dem Weg geräumt. Nach Fertigstellung wird der erweiterte Frankenschnellweg modernisierte Straßen, neue Grünflächen und verbesserte Radwege umfassen. Die Zeitpläne für die Bauarbeiten und die Finanzierungsregelungen stehen nun fest – die Weichen für die nächsten Schritte sind gestellt.

Erweiterung des Frankenschnellwegs genehmigt: Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
Rechtsverfahren abgeschlossen. Erweiterung des Frankenschnellwegs genehmigt: Hintergründe zur Planung, Kosten, Bauphasen und Auswirkungen auf das Stadtgebiet.

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